Hallo Arndt,
zu 1:
Ich war gerade am antworten, da kam Dein Post herein. Schön, dass Du es gefunden hast.
zu 2:
Freilich kannst Du auch gleich an die unbestätigten mit versenden. Das würde ich an deiner Stelle aber nur machen, wenn Du deine Pappenheimer kennst. Ein falscher Empfänger und Du hast eine Abmahnung am Hals. Aber die Erinnerung an die Aktivierung kann wohl keiner als unerwünschte Werbung ansehen.
Da war zwar mal einer, der wollte eine Abmahnung durchsetzen, weil er die Aktivierungsmail bekommen hat. Er ist aber vor Gericht abgeblitzt. Das Gericht meinte, das muss er akzeptieren, denn anders als so kann der Versender ja nicht fest stellen, ob er selbst oder ein unfreundlicher Mitmensch den Newsletter abonniert hat. Das lässt hoffen, dass eine Erinnerung an die Aktivierung rechtlich ebenso behandelt wird.
Liebe Grüße
Romana